Sind wir für moralisch falsche Kaufentscheidungen verantwortlich zu machen, die wir in Unkenntnis treffen? Einerseits scheint die klassische Annahme einer Wissensbedingung den Raum unserer moralischen Verantwortung einzugrenzen: Wenn uns nicht bewusst ist, dass wir moralisch falsch handeln, dann ist es auch nicht angemessen, uns dafür zu tadeln. Andererseits droht die Wissensbedingung aber dadurch ausgehöhlt zu werden, dass uns schuldhafte Unkenntnis erstens nicht zu entschuldigen scheint und wi…
Read moreSind wir für moralisch falsche Kaufentscheidungen verantwortlich zu machen, die wir in Unkenntnis treffen? Einerseits scheint die klassische Annahme einer Wissensbedingung den Raum unserer moralischen Verantwortung einzugrenzen: Wenn uns nicht bewusst ist, dass wir moralisch falsch handeln, dann ist es auch nicht angemessen, uns dafür zu tadeln. Andererseits droht die Wissensbedingung aber dadurch ausgehöhlt zu werden, dass uns schuldhafte Unkenntnis erstens nicht zu entschuldigen scheint und wir zweitens meist darüber informiert sein sollten, was wir tun und ob es moralisch bedeutsam ist. Im vorliegenden Aufsatz wird unter besonderer Berücksichtigung des praktisch relevanten Kontexts der Konsumethik untersucht, inwieweit der Raum unserer moralischen Verantwortung trotz dieser Herausforderung für Anhänger der Wissensbedingung begrenzt bleibt. Dazu werden die folgenden beiden Fragen näher betrachtet, von deren Beantwortung abhängt, in welchem Ausmass Konsumenten für falsche Kaufhandlungen verantwortlich gemacht werden können: Vermag schuldhafte Unkenntnis falsch handelnde Personen tatsächlich nicht zu entschuldigen? Und sind Personen stets dazu verpflichtet, sich über die moralische Bedeutsamkeit ihrer Kaufentscheidungen zu informieren? Bezüglich der ersten Frage wird dafür argumentiert, dass schuldhaft uninformierte Konsumenten zumindest teilweise entschuldigt sind: Sie sind nicht in gleichem Masse für ihr falsches Handeln zu kritisieren wie Personen, die sich wissentlich moralisch falsch entscheiden. Darüber hinaus wird aber bezüglich der zweiten Frage auch bestritten, dass Konsumenten stets dafür kritisiert werden können, nicht ausreichend informiert zu sein: Da berechtigte Überforderungseinwände gegen die Annahme anspruchsvoller Recherchepflichten sprechen, lässt sich den Konsumenten ihre Uninformiertheit häufig nicht zum Vorwurf machen.